AGB I achesa homes
1.
Die welcome homes AG (nachfolgend „achesa homes“ genannt) überlässt den Gästen das jeweilige Apartment an den Standorten Glattbrugg oder Kloten zur privaten Nutzung. Eine geschäftliche Nutzung ist nur mit schriftlicher Erlaubnis der achesa homes gestattet.
1.2
In einem Apartment dürfen nur so viele Personen beherbergt werden, wie im Vertrag vereinbart worden ist. Zusätzliche Personen im Zimmer sind nur nach Absprache und gegen Aufpreis gestattet.
1.3
Der Gast akzeptiert, dass das betreffende Apartment inkl. Ausstattung und Möblierung im Besitz der achesa homes verbleibt.
1.4
Nebenleistungen wie Parkplatz, Zwischenreinigung, Einkaufservice usw. sind buchbar, aber nicht im Preis inbegriffen.
- VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG/VERLÄNGERUNG/STORNIERUNG
2.1
Beginn und Dauer der Beherbergung wird schriftlich festgelegt.
2.2
Bei unbefristeten Verträgen ist die erste Monatsmiete 21 Tage vor Buchung geschuldet. Weitere Monatsmieten sind bis spätestens am Zweiten des jeweiligen Monats fällig. Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages ist nur mit Zustimmung der achesa homes möglich.
2.3
Eine Verlängerung ist nach Absprache und bei entsprechender Verfügbarkeit möglich.
2.4
Eine Stornierung ohne Gebühren, sofern keine separaten Vereinbarungen getroffen wurden, ist bis 21 Tage vor Anreise möglich. Bei Nichtanreise oder Stornierung von weniger als 21 Tage vor Anreise wird die erste Monatsmiete verrechnet. Telefonische Stornierungen oder Änderungen werden nicht akzeptiert.
- BEZAHLUNG UND KREDITKARTENABBUCHUNG
3.1
Die gesamte erste Monatsmiete wird am Buchungstag, spätestens jedoch fünf Tage nach der Buchung fällig. Dieser Betrag kann per Banküberweisung, Kreditkarte oder bar bezahlt werden. Weitere Mieten sind spätestens am Zweiten des Monats fällig.
3.2
Die Gäste sind bei der Buchung verpflichtet, der achesa homes ihre Kreditkartendetails mitzuteilen und erklären sich mit ihrer Unterschrift ausdrücklich mit deren AGB einverstanden, insbesondere dass allfällige Zahlungsrückstände innerhalb eines Tages nach Fälligkeit von ihrem Kartenkonto abgebucht werden dürfen.
3.3
Bei Nichteinhalten der in Absatz 3.1 genannten Regelung, behält sich die achesa homes vor, den Türschlosscode für die Schlüsselkarte zu ändern, auszuwechseln und den Gästen die neue Schlüsselkarte erst dann zu übergeben, wenn die Forderung bezahlt wurde.
3.4
Die achesa homes behält sich vor, den Gästen eine Kaution von CHF 500.00 bei Antritt der Miete als Sicherheit für die Mietzinszahlung, für allfällige Schäden am Apartment oder der Einrichtung zu verlangen. Die Rückerstattung der Kaution erfolgt durch die achesa homes bis spätestens 10 Tage nach Mietende.
3.5
Die achesa homes behält sich das Recht vor, in solchen Fällen eine einmalige Umtriebsentschädigung dem Aufwand entsprechend zu berechnen.
3.6
Zusatzleistungen wie eine Konsumation an der Bar, im Restaurant und im SPA können nach Absprache wöchentlich in Rechnung gestellt werden. Dies gilt nur für die achesa homes in Kloten.
- CHECK-IN UND CHECK-OUT
4.1
Check-In ist ab 14:00 Uhr möglich. Sonderwünsche müssen vorab mitgeteilt und von der achesa homes bestätigt werden und sind in jedem Fall abhängig von der Verfügbarkeit. Das Apartment wird vor Anreise auf Sauberkeit, Mängel oder Schäden kontrolliert. Sollten die Gäste (wider Erwarten) Beanstandungen haben, so sind diese unverzüglich an der Rezeption zu melden.
4.2
Check-out erfolgt bis spätestens 12:00 Uhr. Sollte keine weitere Absprache erfolgt sein, wird bei späterem Verlassen des Apartments eine zusätzliche Tagesrate verrechnet. Das Apartment ist in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Eine Endreinigung ist im Preis inbegriffen. Wird das Apartment aber in einem so schlechten Zustand hinterlassen, dass die übliche Endreinigung nicht genügt, fällt eine zusätzliche Reinigungsgebühr von CHF 150.00 an.
- BENUTZUNG
5.1
Die Gäste verpflichten sich, jede unsachgemäße Benutzung des Apartments und der Einrichtung zu vermeiden. Treten Mängel auf, so sind diese sofort an der Reception zu melden. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die achesa homes das Recht vor, allfällige Haftungsansprüche gegenüber den Gästen geltend zu machen.
5.2
Die Gäste verpflichten sich, mit der Benutzung ihres Apartments auf die anderen Gäste gebührend Rücksicht zu nehmen und die Hausordnung zu beachten. Die achesa homes behält sich vor, Gäste, die sich nicht an diese Regeln halten, jederzeit aus dem Apartment zu weisen, wobei den Gästen jeglicher Entschädigungsanspruch entfällt. Bei geschäftlicher Nutzung des Apartments ohne ausdrückliche Genehmigung, behält sich die achesa homes vor, den Vertrag per sofort aufzulösen, ohne Entschädigungsanspruch der Gäste.
5.3
Es ist den Gästen nicht gestattet, das jeweilige Apartment an Dritte weiterzuvermieten oder zum Gebrauch zu überlassen.
5.4
Die Haltung von Haustieren im jeweiligen Apartment ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung seitens der achesa homes gestattet. Die zusätzliche Gebühr beträgt ab CHF 150.00 pro Monat.
5.5
Das Personal des Reinigungsdienstes hat die Erlaubnis, das Apartment (auch bei Abwesenheit der Gäste) zum Zweck der Reinigung zu betreten. Gleiches gilt für unsere Haustechniker im Fall notwendiger Reparaturen.
- SERVICE
6.1
Das jeweilige Apartment wird einmal wöchentlich gereinigt (inkl. Frottee- und Bettwäsche). Diese Reinigung ist obligatorisch und im Preis inbegriffen. Zusätzliche Zwischenreinigungen sind gegen Zusatzgebühr buchbar.
6.2
Abfallsäcke werden bei der wöchentlichen Zimmerreinigung vom Reinigungsdienst entsorgt. Es ist nicht gestattet, gefüllte Abfallsäcke im und vor dem Apartment im Flur, Treppenhaus und Balkon zu deponieren. Kommt es vor, dass mehr Abfall als gewöhnlich anfällt, dann sind die Gäste in der Pflicht, den Abfall aus hygienischen Gründen zwischendurch zu entsorgen.
- INTERNET
Die achesa homes bietet an allen Standorten eine Business-Wireless-LAN-Verbindung kostenlos an. Bei Ausfall oder Beeinträchtigung der Verbindung können die Gäste keine Reduktion auf den Mietpreis verlangen. Weitergehende Ansprüche der Gäste aus dem Betrieb oder Nichtbetrieb des Internets sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- HAFTUNG
Weder die achesa homes noch die Eigentümer der Apartments sind haftbar für alle direkten oder indirekten Schäden, welche als Folge der Benutzung durch die Gäste auftreten. Miteingeschlossen sind Schäden, Feuerschäden, Raub und Kriminaldelikte.
- ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
9.1
Es gilt das schweizerische Recht. Sollten einzelne Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, berührt das nicht die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für nichtige und gegen das geltende Recht verstossende Bedingungen treten stattdessen die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die achesa homes.
9.2
Gerichtsstand ist Kloten.
Stand Juli 2023.